Was ist ein Glaukom (Grüner Star)?
Der Grüne Star ist eine der häufigsten Erblindungsursachen in Zentraleuropa. Allein in Deutschland sind ca. 1 Mio. Menschen davon betroffen.
Die Wahrscheinlichkeit an einem Glaukom zu erkranken, steigt ab dem 40. Lebensjahr steil an. Glaukom ist ein Sammelbegriff für eine Gruppe von Augenerkrankungen, die meist mit erhöhtem Augeninnendruck einhergehen.
Auf Dauer kann der erhöhte Augeninnendruck den Sehnnerven schädigen und dadurch das Gesichtsfeld beeinträchtigen. Unbehandelt kann ein Glaukom zur Erblindung führen.
Da das Glaukom keine Schmerzen verursacht und das Sehvermögen lange intakt ist, wird diese heimtückische Krankheit erst oft bemerkt, wenn bereits irreversible Schäden vorhanden sind. Deshalb ist die Frühdiagnose und die rechtzeitig einsetzende Behandlung so wichtig!
Präzisionsvermessung des Sehnerven bei Glaukom und Glaukomverdacht
Neben der Prüfung des Sehvermögens, des Gesichtsfelds, der Netzhautbeurteilung und der Augeninnendruckmessung gibt es heute präzisere Untersuchungsmethoden. Dazu gehört die eingehende Beurteilung des Sehnervenkopfes (Papille) am Augenhintergrund.
Mit dem “Heidelberg Retina Tomograph” (HRT) oder Okulären Computertomographie (OCT), einem Präzisionsmesslaser, kann die Oberfläche des Sehnerven in höchster Auflösung dargestellt werden. Die Daten werden gespeichert und bei der Folgeuntersuchung miteinander verglichen. Durch den computergestützen Abgleich der Bilder können kleinste Veränderungen aufgespürt werden. Dadurch ist ein rechtzeitiger Behandlungsbeginn, bzw. eine Therapieumstellung bei bereits Erkrankten möglich.
Die Untersuchung dauert nicht lange und ist völlig schmerzlos. Da die Pupillen nicht erweitert werden, sind Sie fahrtauglich. Gern können Angehörige mit zur Untersuchung kommen und sich “Ihr Auge unter der Lupe” ansehen. Die Abstände der Kontrolluntersuchungen werden individuell festgelegt, meist aber in jährlichen Intervallen.
Die Kosten für die Untersuchungen werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Da Sie hierfür Privatpatienten sind, ist eine schriftliche Erklärung notwendig, die wir gemeinsam vorher besprechen.
Die Kosten betragen z. Zt. nach der aktuellen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für die Untersuchung mit dem HRT oder OCT 90,- EUR.
Die Untersuchungen finden nach Absprache in meiner Praxis statt.